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Jeder fünfte Rechtsanwalt ist Fachanwalt

25.06.2007, 08:46 | Recht & Gesetz | Autor: Sebastian | 1 Kommentar


Nachfrage nach anwaltlicher Qualifikation wächst: Erneuter Anstieg der Fachanwälte im vergangenen Jahr

Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Auch im vergangenen Jahr ist die Zahl der Fachanwälte gegenüber dem Vorjahr erneut angestiegen. Zum 1.1.2007 gab es in der Bundesrepublik insgesamt 27.953 Fachanwälte. Das entspricht einer Quote von fast 20 % und einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 3,03 %.

Insgesamt gibt es derzeit 18 Rechtsgebiete, auf denen Rechtsanwälte einen Fachanwaltstitel erwerben können. Am begehrtesten ist dabei das Arbeitsrecht mit insgesamt 7.047 Fachanwälten, dicht gefolgt vom Familienrecht mit 6.935 Fachanwälten. Den erst Ende des vergangenen Jahres eingeführten Fachanwaltstitel für das Urheber- und Medienrecht hatten zu Beginn des Jahres bereits 9 Rechtsanwälte erworben, der ebenfalls neue Fachanwalt für Informationstechnologierecht wurde bereits 11 Mal verliehen.

Die Satzungsversammlung hat am 11.6.2007 den nunmehr 19 Fachanwaltstitel beschlossen. Künftig können Rechtsanwälte so auch ihre besonderen Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht nachweisen. Die Beschlüsse der Satzungsversammlung bedürfen noch der Zustimmung des Bundesjustizministeriums. Mit den ersten Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht ist etwa ab Ende 2007 zu rechnen.

Qualifikation Fachanwalt

Die Erlangung der Fachanwaltschaft unterliegt besonderen Qualitätsstandards: Die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung setzt unmittelbar vor Antragstellung eine mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt voraus. Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung sind be-sondere praktische Erfahrungen und besondere theoretische Kenntnisse (nachgewiesen durch Prüfungen) auf dem jeweiligen Gebiet der Fachanwaltschaft. Jeder Fachanwalt ist verpflichtet, sich jährlich fortzubilden und muss dies seiner Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachweisen. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nach-kommt, wird die Fachanwaltschaft entzogen.

Derzeit können Anwälte auf folgenden Rechtsgebieten einen Fachanwaltstitel erwerben:

Arbeitsrecht
Miet- und Wohneigentumsrecht
Bau- und Architektenrecht
Sozialrecht
Erbrecht
Steuerrecht
Familienrecht
Strafrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
(seit 2006)
Transport- und Speditionsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht (seit 2006)
Urheber- und Medienrecht
Insolvenzrecht
Verkehrsrecht
Informationstechnologierecht
Verwaltungsrecht
Medizinrecht
Versicherungsrecht

Quelle: PM des BRAK



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Kommentare (1):

Monaco501 | 25.06.2007, 10:06
Stellt es dies die Rangfolge der Fachbereiche dar ??

Da würde mich Medizinrecht arg enttäuschen.


Lg.
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