Am 11.11. heißt es wieder: die Jecken sind los. Karneval ist des einen Lust und des anderen Frust. Auch wenn in der so genannten Fünften Jahreszeit vieles (u. a. der Geschmack) auf der Strecke bleibt, ist diese Zeit aber noch lange nicht rechtsfrei, auch wenn einen manchmal das Gefühl beschleicht. Gibt es Schadensersatz für abgeschnittene Krawatten oder Platzwunden durch Kamellen-Wurf?
Die Rechtsprechung zum Thema Karneval & Recht ist vielfältig. Wenig überraschend tun sich vor allem Gerichte aus Köln, Düsseldorf und Trier in dieser Rechtsnische hervor Abschneiden von Krawatten als Sachbeschädigung?
An Weiberfastnacht sollte sich kein Mann, der sich in der Nähe von Karnevalshochburgen aufhält, eine wertvolle Krawatte anziehen.
Zwar geht gerade in Karnevalshochburgen die Rechtsprechung bei den Männern, die an Weiberfastnacht eine Krawatte tragen, von einer stillschweigenden Einwilligung aus. In weniger karnevalistisch geprägten Regionen sieht das aber ganz anders aus und führte in der Vergangenheit bereits zu Verurteilungen auf Zahlung von Schadensersatz.
Als besonders problematisch haben sich hierbei immer wieder Krawatten-Prozesse herausgestellt. Eine Sachverständigte hat in einem solchen Prozess einmal argumentiert, dass es sich beim Abschneiden von Krawatten um einen rheinländischen Brauch und um eine simple Umkehrung der sonst vorherrschenden Frauen-Jagd handle. Das entscheidende Gericht lehnte sich an diese Einschätzung an und meinte Zugfahrten und Geschäftsreisen aus weniger närrisch geprägten Regionen in Karnevalshochburgen "Die Männer wollen das doch". Wirklich alle?
Maskenmann: Am 11.11. beginnt der Karneval
Bezahlter Urlaub am Rosenmontag?
In der öffentlichen Verwaltung wird in den Karnevalshochburgen am Rosenmontag kein Stift in die Hand genommen. Die öffentlichen Angestellten bekommen frei, ohne Urlaub zu nehmen. In Unternehmen ist das nicht immer der Fall. Das Bundesarbeitsgericht mit Sitz im karnevalsfreien Erfurt erläutert, dass grundsätzlich kein Anspruch auf eine bezahlte Freizeit am Rosenmontag besteht. Ein solcher Anspruch der Arbeitnehmer könnte sich aber aus einer derartigen betrieblichen Übung ergeben. Dann müssen neben der regelmäßig wiederholten Freistellung am Rosenmontag aber noch weitere Verhaltensweisen des Arbeitgebers dazu kommen, aus denen der Arbeitnehmer schließen kann, dass der Arbeitgeber derartige Vergünstigungen einräumen will und sie auf Dauer gewährt werden sollen.
Richter nicht befangen, wenn er Termin auf 11.11. um 11.11 Uhr legt
Eine allein erziehende und auf Unterhalt klagende Mutter verstand keinen Spaß und fühlte sich nicht ernst genommen, als ihr Unterhaltstermin vom Richter auf den 11.11. um 11.11 Uhr gelegt wurde. Sie lehnte den Familienrichter wegen Voreingenommenheit ab. Erfolglos!
Das OLG München wies die Beschwerde ab, weil auch von den Streitparteien einer Familiensache etwas Humor, zumindest abe Gelassenheit, erwartet werden könne. Auch wenn sich der Richter einen kleinen Scherz erlaubt und statt auf 11.10 Uhr auf 11.11 Uhr terminiert, ist dies für eine vernünftig denkende, gelassene Partei kein Grund, an der Unvoreingenommenheit des Richters in der Sache selbst zu zweifeln.
Fremdes Bierglas weggestoßen und Gast verletzt - keine Haftung
Der Besucher einer wegen einer Karnevalsveranstaltung überfüllten Gaststätte muss nicht damit rechnen, dass auf der Treppe zur Garderobe sitzende Gäste ihre Gläser auf den Treppenstufen abstellen. Er ist daher nicht schadensersatzpflichtig, wenn er versehentlich mit dem Fuß gegen ein dort stehendes Glas stößt und dadurch einen anderen Gast verletzt. Begründung des OLG Düsseldorf: auch für einen besonnenen und gewissenhaften Gaststättenbesucher ist es nicht vorhersehbar gewesen, dass auf den Treppenstufen der im Kellergeschoss liegenden Garderobe leere Gläser standen. Wegen des starken Publikumverkehrs können die Treppenstufen gar nicht eingesehen werden.
Hörschaden durch Böller keine Haftung des Veranstalters
Die Teilnahme an Karnevalsveranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Das Landgericht Trier wies die Schadensersatzklage eines Zuschauers bei einem Karnevalsumzug zurück, der einen Hörschaden durch abgefeuerte Böllerschüsse aus einer Weinbergskanone erlitten hatte.
Der Veranstalter des Karnevalsumzugs könne keinesfalls sämtliche mitgeführten Gerätschaften mittels Sachverständigengutachten im Rahmen einer Schalldruckmessung untersuchen lassen. Solche Maßnahmen gehen weit über das für einen Karnevalsverein wirtschaftlich Zumutbare hinaus.
Ausgerutscht auf feuchtem Boden kein Schadensersatz
Stürzt ein Teilnehmer einer karnevalistischen Großveranstaltung beim Verlassen der Veranstaltungshalle auf einer feuchten Stelle, so steht ihm kein Anspruch auf Schadenersatz zu. Das musste sich ein Teilnehmer der Veranstaltung "Lachende Kölnarena" sagen lassen. Er war bei Ende der Veranstaltung in einer Lache aus verschüttetem Bier ausgerutscht und hatte sich dabei verletzt. Das OLG Köln, das Karnevalsgericht schlechthin, wies die Klage ab, weil die Veranstalterin ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt habe. Bei der Veranstaltung "Lachende Kölnarena" habe es sich um eine feucht-fröhliche Karnevalsveranstaltung gehandelt.
Es sei gerichtsbekannt, dass feuchte Stellen auf dem Fußboden bei derartigen Großveranstaltungen mit Alkoholgenuss durch ausgelaufenes oder umgestoßenes Bier nicht zu vermeiden seien.
Schlüssel für Mietwagen in der Jacke gelassen Mieter haftet für Diebstahl
Wer leiht sich eigentlich zum Karneval einen Mietwagen aus? Das kann doch nicht gut gehen. Ging es auch nicht in einem Fall, als ein Mieter eines KFZ während der Karnevalszeit seine Jacke mit den Schlüsseln eines Mietwagens in einer Gaststätte vergisst und wegen erheblichen Alkoholkonsums mit dem Taxi nach Hause fährt. Der Schlüssel und dann der Wagen wurden von einem Unbekannten gestohlen und die Autovermietung machte den Mieter für den Schaden haftbar. Zu Recht!
Schlüssel für PKW in unbewachter Garderobe gelassen Versicherung zahlt nicht!
Wer an einer Karnevalsveranstaltung mit unbewachter Garderobe teilnimmt, muss auf seine Jacke selbst aufpassen. Wird sie mitsamt dem Autoschlüssel in einer Nische am Hallenende abgelegt und gestohlen, so braucht die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit nicht zu leisten, wenn das Auto geklaut wird.
Ruhezeiten gelten in Köln nicht während des Karnevals
Kölner Jecken dürfen Krach machen. Lärmbeeinträchtigungen beim Kölner Karneval, insbesondere in der Nacht von Rosenmontag auf Karnevalsdienstag durch laute Stereoanlagen, Gaststättenbesucher mit Trommeln und anderen Instrumenten sind seit Jahrzehnten üblich und müssen akzeptiert werden.
Das Immissionsschutzgesetz sage zwar, dass ab 22.00 Uhr Ruhe zu herrschen habe, damit jeder ungestört schlafen könne. Im Karneval sei dies in Köln jedoch unmöglich. Das AG Köln ist dabei am weitesten vorgeprescht: An den drei tollen Tagen ist es höchst fraglich, ob das Gesetz überhaupt greifen kann.
Büttenreden sind Kunst - Abgabepflicht!
Eine gute Büttenrede zu halten, das ist wirklich eine Kunst für sich. Die Folge: Es besteht Abgabepflicht. Das Bundessozialgericht stufte Karnevalsgesellschaften, die Sitzungen veranstalten, wie Theater und Musikagenturen ein.
Die Leistung der Büttenredner bezeichnete das Bundessozialgericht (BSG) dabei als Kunst, die Karnevalsgesellschaften müssen für die Darbietung ihrer öffentlichen Veranstaltungen demnach Abgaben an die Künstlersozialkasse leisten.
Tinitus durch Kamellenwurf keine Haftung des Veranstalters
Wer hat nicht schon einen harten und spitzen Bonbon an den Kopf bekommen, nur weil der Typ vor einem mit seinem umgedrehten Regenschirm nicht alle Kamelle auffangen konnte. Die Veranstalter des Karnevalsumzugs haften aber nicht für alle ein Knalltrauma durch eine Kamellenkanone. Eine nach einer Kanonade an Tinitus leidende Zugbesucherin hatte den Zugveranstalter auf Schadensersatz verklagt. Das LG Trier entschied, dass es bei einem Karnevalsumzug immer laut zugehe, die Frau hätte sich vor den lauten Geräuschen, zum Beispiel durch Zurücktreten vom Bordsteinrand, schützen können.
Kann Karneval überhaupt Lärm sein?
Fast ins Philosophieren gerät das VG Frankfurt. Nicht nur darf nach dem Gericht ein Karnevalszug laut sein, so dass Anwohner den mit einem Karnevalsumzug verbundenen Lärm hinnehme müssten. Das Gericht wirft sogar die Frage auf, ob der Lärm eines Karnevalsumzugs überhaupt die Umwelt schädigen kann ...
Wat nicht passt, wird passend jemacht
Eine Schneiderin muss Gardeuniformen zurücknehmen, wenn die Kleider nicht maßgenau passen, selbst wenn sie bereits getragen wurden. Die Schneiderin sollte 17 Garde-Kostüme für einen Karnevalsverein anfertigen. Die Halsausschnitte waren aber zu groß und die Ärmel zu lang. Die Richter des Landgerichts Coburg entschieden: Wegen der Mängel konnte der Karnevalsverein den Kauf der Kostüme rückgängig machen. Die Schneiderin musste alle Kostüme zurücknehmen und einen Teil des Preises erstatten.
Piccolöchen während der Arbeitszeit?
Was wäre Karneval ohne Alkohol? Ungefähr so spannend wie ein Spiel des Heikendorfer SV und des TSV Bordesholm in der Bezirksoberliga Ost in Schleswig-Holstein. Der Arbeitgeber ist quasi Alkoholbeauftragter für das Unternehmen.
Er kann entscheiden, ob während den närrischen Tagen im Unternehmen Alkohol fließen darf. Ähnlich wie bei freien Tagen zur Karnevalszeit kann auch hier wieder eine betriebliche Übung entstehen. Verstößt ein Arbeitnehmer gegen ein verhängtes Alkoholverbot und gibt es keine betriebliche Übung aus den Vorjahren, so muss er bei vorheriger Abmahnung mit einer ordentlichen Kündigung rechnen.
(ks) foto: istockphoto
Nachricht per E-Mail verschicken:
Kommentare (0):
Es sind keine Kommentare zu "IN DUBIO PRO KARNEVAL: Krawatten abschneiden erlaubt?" vorhanden.