Berlin (DAV). In einem beispiellosen gemeinsamen Appell von Richtern, Anstaltsleitern im Strafvollzug, Anwälten, Strafvollzugsbediensteten und anderen, die mit Strafvollzug zu tun haben, wird eine Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder abgelehnt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt davor, dieses Vorhaben bei den Koalitionsverhandlungen zur Föderalismusreform umzusetzen.
Der Strafvollzug muss bundesweit einheitlich geregelt sein, betont Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Es dürfe keinen Flickenteppich in der Bundesrepublik beim Strafvollzug geben. Nur so könne der deutsche Strafvollzug weiterhin eine Vorbildfunktion im internationalen Vergleich behalten. Unterschiedliche Mindeststandards beim Strafvollzug seien abzulehnen.
Es muss auch vermieden werden, dass in den Bundesländern unterschiedliche Vollzugsziele durch Strafvollzug bestimmen, so Kilger weiter. Der Resozialisierungsauftrag müsse einheitlich ausgestaltet bleiben. Strafvollzug eignet sich nicht für populistische oder wahltaktische Maßnahmen. Die an den Koalitionsverhandlungen Beteiligten werden aufgefordert, diese Maßnahme zu streichen.
Anliegend der eindringliche Appell mit den Unterzeichnern.
Eindringlicher Appell
an die Verhandlungsdelegationen von CDU/CSU und SPD
über den Koalitionsvertrag
zum Erhalt der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Strafvollzug
In diesen Tagen verhandeln Vertreter von CDU/CSU und SPD über einen Koalitionsvertrag. In diesem Rahmen will man sich auch über die Inhalte der angestrebten Föderalismusreform verständigen. So sehr dies im Grundsatz zu begrüßen ist, so bedenklich ist die in diesem Zusammenhang bestehende Absicht, die Gesetzgebungskompetenz für den deutschen Strafvollzug vom Bund auf die Länder zu übertragen.
Das nach jahrzehntelanger Diskussion 1976 mit den Stimmen aller Parteien vom Bundestag verabschiedete Strafvollzugsgesetz hat sich außerordentlich bewährt und dazu beigetragen, dass der deutsche Strafvollzug im internationalen Vergleich eine Spitzenstellung einnimmt. Er gilt insbesondere den jungen Demokratien in Mittel- und Osteuropa als rechtsstaatliches Vorbild. Zukünftig muss es in Europa darum gehen, gleiche Mindeststandards für den Strafvollzug in den Mitgliedstaaten des Europarates und der Europäischen Union zu erreichen und abzusichern.
Eine Verlagerung der Kompetenz für die gesetzlichen Grundlagen der Inhaftierung von Menschen auf 16 Landtage würde für Deutschland einen Rückfall in die Kleinstaaterei bedeuten, wo doch Europäisierung angezeigt ist. Vor allem aber besteht die Gefahr, dass in den Ländern populäre und wahltaktische Überlegungen die gesetzliche Gestaltung des hochsensiblen Strafvollzuges bestimmen, was sowohl die Sicherheit als auch den verfassungsrechtlich verankerten Resozialisierungsauftrag gefährden würde. Und sicher werden in vielen Ländern die nach langer Entwicklung erreichten Mindeststandards der Haft aus Kostengründen mehr und mehr abgesenkt. Ein Abbruchunternehmen im Strafvollzug kann sich unser Rechtsstaat jedoch nicht leisten.
Eine Länderzuständigkeit für die Strafvollzugsgesetzgebung einzuführen, während der Bund weiterhin für das Strafrecht, das Strafprozessrecht, das Untersuchungshaftrecht und das Jugendstrafrecht zuständig ist, mutet geradezu grotesk an.
Darum haben in den letzten Monaten Kirchen, Gewerkschaften, Verbände und nahezu alle namhaften deutschen Professorinnen und Professoren für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an die Verantwortlichen appelliert, die Strafvollzugskompetenz des Bundes für den Strafvollzug zu erhalten. Mit diesem gemeinsamen eindringlichen Appell erheben sie erneut ihre Stimme und fordern die Verhandlungspartner der künftigen Koalition dringend auf, die Maßnahme aus dem Gesamtpaket zu streichen, die Bundeskompetenz zu erhalten und so schweren Schaden vom deutschen Strafvollzug abzuwenden.
Unterzeichnet von:
Präsident des Landgerichts Wolfgang Arenhövel, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes
Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)
Leitender Regierungsdirektor Klaus Winchenbach, Vorsitzender des Bundesvereinigung der Anstaltsleiter im Strafvollzug
Wolfgang Schröder, Vorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands im Deutschen Beamtenbund
Prof.. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
Prof. Dr. Heinz Cornel und über hundert weitere Professorinnen und Professoren für Strafrecht und Kriminologie in Deutschland
Renate Engels, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V.
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Dombek, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer
Christian Zahn, Mitlied des Bundesvorstandes der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner, Vorsitzender der Deutschen Bewährungshilfe
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