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Fluggesellschaften können künftig über Handybenutzung in Flugzeugen entscheiden

10.03.2008, 09:35 | Recht & Gesetz | 0 Kommentare


Neue LuftEBV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Das Bundesverkehrsministerium hat die Regelungen zum Betrieb elektronischer Geräte in Flugzeugen aktualisiert und schafft damit erstmals die Möglichkeit, Mobiltelefone zu benutzen.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee sagte in Berlin: "Die Sicherheit an Bord hat allerhöchste Priorität. Wir reagieren auf neueste technische Standards und beschreiben nun die rechtliche Voraussetzung für den Betrieb von Handys in Flugzeugen. Die tatsächliche Entscheidung, ob Passagiere während des Fluges telefonieren dürfen, liegt jedoch bei den Fluggesellschaften."

Die Neufassung der Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung (LuftEBV) orientiert sich an neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen und ist jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Grundsätzlich bleibt der Betrieb von Mobiltelefonen (Handys) in Flugzeugen verboten. Die Verordnung lässt jedoch Ausnahmen zu, sofern die Fluggesellschaften dafür die technischen Voraussetzungen schaffen. Im Flugzeug muss dann eine Umschaltstation eingebaut sein, wie z.B. das von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zugelassene OnAir System. Der Flugzeughersteller muss die Unbedenklichkeit des Betriebs von Mobiltelefonen bescheinigen.
Die neue LuftEBV erlaubt erstmals den Betrieb von Laptops mit WLAN-Internetverbindung während des Fluges. Diese Geräte haben eine Sendeleistung von unter 100 Milliwatt. Dafür muss im Flugzeug ein so genannter Hotspot installiert sein. Der Betrieb von nicht absichtlich sendenden Geräten wie z.B. ipods, Gameboys und Digital-Filmkameras ist im Reiseflug unbedenklich.

Quelle: BMVBS



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