Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Zum 1.1.2008 waren in der Bundesrepublik insgesamt 146.910 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 2,86 %.
Die Rechtsanwaltskammer München verzeichnet erneut die meisten Mitglieder (17.981), gefolgt von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt (16.382), der Rechtsanwaltskammer Hamm (13.092), der Rechtsanwaltskammer Köln (11.718), der Rechtsanwaltskammer Berlin (11.590) und der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (10.730). Die Rechtsanwaltskammern Saarbrücken (1.367) und Zweibrücken (1.399) verzeichnen die niedrigste Mitgliederzahl.
Die Anzahl der Rechtsanwältinnen ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,82 % angestiegen. 30,43 % der Anwaltschaft sind Rechtsanwältinnen (44.703).
Weiterhin bemerkenswert ist der Zuwachs an Fachanwälten. Nach der Einführung von vier neuen Fachanwaltschaften im Jahre 2006 und einer weiteren Fachanwaltschaft im Jahre 2007 gibt es mittlerweile 19 Fachanwaltschaften. Die Gesamtzahl der Fachanwälte stieg auf 32.747, das sind 22,29 % aller Rechtsanwälte.
Stärkste Fachanwaltschaft ist weiterhin die für Arbeitsrecht (7.669), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht (7.474). Einen starken Zuwachs haben die im Jahr 2005 neu eingeführten Fachanwaltschaften zu verzeichnen. Als besonders interessant erweisen sich hier die Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht (1.762), die Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht (1.610) und die Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (1.540).
"Gerade die zahlenmäßige Entwicklung der Fachanwaltschaften zeigt, dass der Trend zur Spezialisierung unvermindert anhält", erklärt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges, selbst Fachanwalt für Arbeitsrecht. "Durch die immer weiter fortschreitende Ausdifferenzierung des Rechts ist es unumgänglich geworden, sich vertieft auf einzelnen Rechtsgebieten fortzubilden. Nur so können wir dem Bedarf der Bürger und der Wirtschaft nach dauerhaft kompetenter Rechtsberatung auch weiterhin gerecht werden."