( dauerhaft?)  

JuraForum.deNachrichtenRecht & GesetzEisenbahnlärm: Gemeinde kann sich nicht auf Lärmschutzansprüche der Bürger berufen 

Eisenbahnlärm: Gemeinde kann sich nicht auf Lärmschutzansprüche der Bürger berufen

06.12.2005, 11:14 | Recht & Gesetz | Autor: Juraforum | 0 Kommentare


Eine Gemeinde kann sich gegenüber einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung grundsätzlich nicht auf Lärmschutzansprüche zu Gunsten der von dem Vorhaben betroffenen Bürger berufen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Stadt Landstuhl begehrt mit ihrer Klage Maßnahmen zum Schutz vor Lärm, der von ihr infolge des Ausbaus der Bahnstrecke Homburg-Ludwigshafen zu einer Hochgeschwindigkeitsstrecke (160 - 200 km/h) befürchtet wird. Sie hat dies im Wesentlichen damit begründet, dass angesichts der erheblichen Vorbelastung durch Straßen- und Fluglärm sogar die Grenzwerte für eine Gesundheitsgefährdung überschritten würden. Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage nunmehr ab.

Die Stadt Landstuhl könne sich nur auf die Beeinträchtigung kommunaler Belange, insbesondere der gemeindlichen Planungshoheit berufen. Dies habe sie schon im Verwaltungsverfahren nicht dargelegt. Insbesondere sei keine einzige konkret beabsichtigte, bereits ins Werk gesetzte oder verwirklichte Planung benannt worden, die durch das Vorhaben vereitelt oder nachhaltig gestört werden könnte. Soweit die Stadt Schallschutzmaßnahmen fordere, handele es sich nicht um spezifisch kommunale Belange. Vielmehr stünden derartige dem Schutz Privater dienende Ansprüche Gemeinden grundsätzlich nicht zu. Erstmals im gerichtlichen Verfahren geltend gemachte Einwände, wie z.B. die Beeinträchtigung kommunalen Eigentums, seien nach dem Gesetz ausgeschlossen, so das Oberverwaltungsgericht.

Urteil vom 23. November 2005, Aktenzeichen: 8 C 10728/05.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung Nr. 63/2005



Nachricht bewerten:  

Nachricht per E-Mail verschicken:

  1. 2 + 1 =
Hinweise:
Die hier eingegebenen Daten werden von uns nur dazu verwendet, die E-Mail zu versenden. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte oder eine Analyse zu Marketing-Zwecken. Ihre IP-Adresse und E-Mail werden aus Sicherheitsgründen gespeichert.



Kommentare (0):

Es sind keine Kommentare zu "Eisenbahnlärm: Gemeinde kann sich nicht auf Lärmschutzansprüche der Bürger berufen" vorhanden.

Jetzt einloggen oder registrieren, um diese Nachricht im Forum zu kommentieren.


Weitere Nachrichten zu Recht & Gesetz


Ähnliche Themen in den JuraForen




JuraForum.deNachrichtenRecht & GesetzEisenbahnlärm: Gemeinde kann sich nicht auf Lärmschutzansprüche der Bürger berufen 

Wiki

Lexikon

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


http://www.juraforum.de/recht-gesetz/eisenbahnlaerm-gemeinde-kann-sich-nicht-auf-laermschutzansprueche-der-buerger-berufen-60665

"Eisenbahnlärm: Gemeinde kann sich nicht auf Lärmschutzansprüche der Bürger berufen - Recht & Gesetz" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN