Nürnberg (ots) - Zwar müssen Kinder im Ernstfall für ihre
pflegebedürftigen Eltern finanziell aufkommen. Doch die
Unterhaltsverpflichtung darf nicht zu weit gehen. Ein Eigenheimkauf
darf deshalb nicht scheitern, urteilte der Bundesgerichtshof.
Zwar können auch Kinder grundsätzlich für den Unterhalt ihrer
pflegebedürftigen Eltern in die Pflicht genommen werden. Doch diese
Pflicht darf nicht so weit gehen, dass der eigene Unterhalt oder die
Altersvorsorge gefährdet ist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH)
in einem Urteil, über das das Immobilienportal Immowelt.de berichtet
(Az.: XII ZR 98/04).
Im verhandelten Fall musste die Mutter eines allein stehenden
Mannes ins Pflegeheim. Da ihre Rente nicht ausreichte, schoss das
Sozialamt die Differenz vor. Dieses Geld wollte sich die Behörde
allerdings vom Sohn der älteren Dame zurückholen. Begründung: Sein
Nettoeinkommen in Höhe von knapp 1.400 Euro überschreite zwar noch
nicht den monatlichen Selbstbehalt. Doch seine Ersparnisse in Höhe
von rund 113.000 Euro könne er für die Pflegekosten einsetzen.
Damit war der Mann nicht einverstanden. Er argumentierte, von
seinem Geld müsse er sich ein neues Auto kaufen, um zu seiner rund 40
Kilometer entfernten Arbeitsstelle zu gelangen und die restlichen
Ersparnisse benötige er für den Erwerb einer Eigentumswohnung.
Der BGH gab dem Sohn Recht, berichtet das Immobilienportal
Immowelt.de weiter: Der Autokauf sei nötig, und das restliche Geld
sei ebenfalls unantastbar. Denn es diene der eigenen angemessenen
Altersvorsorge.
Quelle: Pressemitteilung der Immowelt AG (08.03.2007)
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