Eintrittskarten für Punktspiele der Fußball-Bundesliga erfreuen sich einer hohen Beliebtheit und werden, wie nahezu jedes andere Wirtschaftsgut auch, verstärkt im Internet angeboten. Die von den Bundesligavereinen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Erwerb dieser Eintrittskarten entsprechen in der Regel vom DFB vorgegebener Bedingungen und verbieten jedenfalls dem Wortlaut nach dem Inhaber der Eintrittskarten über das Internet etwa über „ebay.de“, „bundesligakarten.de“, „seatwave.de“, „viagogo.de“ oder anderen Handelsplattformen weiterzuverkaufen. Die Realität zeigt jedoch, dass das von den Vereinen und dem DFB angestrebte Handelsverbot von den Kartenerwerbern missachtet wird. Je nach Spielpaarung und deren Bedeutung können vom Verkäufer leicht das Doppelte des ursprünglichen an die Vereine gezahlten Verkaufspreises erzielt werden.
Teilnehmer dieses schwunghaften Internethandels fragen sich dabei wegen des statuierten Weiterverkaufsverbots seitens der Vereine und des DFB zu Recht, inwieweit dieses überhaupt beachtlich ist. Schließlich ist der Kartenaufdruck „Der Weiterverkauf ist nicht gestattet“ eindeutig formuliert und kaum zu übersehen. Es ist bekannt, dass sich der Hamburger Sportverein den Kampf gegen den Handel mit Eintrittskarten auf die Fahnen geschrieben hat und mit Vertragsstrafen bis zu EUR 2.500,- droht. Auch der FC Bayern hat schon zahlreiche Abmahnungen an Ebay-Verkäufer wegen des Anbietens von Eintrittskarten für Spiele des FC Bayern München verschickt. Die formulierten Bedingungen sind drastisch. Es droht nicht nur der Verlust des im Internet erworbenen Tickets sondern Stadionverbot und der Ausschluss für den zukünftigen Erwerb von Eintrittskarten für Spiele seines Vereins.
Bereits mehrfach haben sich Gerichte aller Instanzen mit der Frage nach der Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf von Bundesligakarten auseinandergesetzt. Jeder Bundesligaverein bedient sich ähnlicher AGBs für den Verkauf seiner Stadiontickets, so auch Hannover 96 , so dass ein genauer Blick auf die Bestimmungen der Niedersachsen am Anfang der Betrachtungen stehen soll.
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