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DAV: Kein Sonderrecht für Soldaten!

03.05.2010, 10:40 | Recht & Gesetz | 0 Kommentare


Zentrale Zuständigkeit der Justiz in Leipzig für Soldaten
Berlin (DAV). Ein jetzt vorgelegter Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass Leipzig der zentrale Standort für Ermittlungen und Prozesse gegen Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz werden soll. Bislang waren in der Regel die Staatsanwaltschaften und die Gerichte an dem Ort zuständig, an dem der Soldat seinen Wohnsitz hat. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist eine ausdrückliche Zuständigkeitsregelung für Straftaten im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen von Soldaten schädlich und wird als unnötiger Aktivismus abgelehnt.

„Wir brauchen kein Sonderrecht für Soldaten“, so Rechtsanwalt Michael Rosenthal vom DAV-Strafrechtsausschuss. Die Behauptung des Entwurfs, für solche Verfahren sei eine Spezialkenntnis der militärischen Abläufe und Strukturen erforderlich, sei übertrieben. Spezielle Kenntnisse in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht würden allen Gerichten in den unterschiedlichsten Verfahren zugemutet. Warum Soldaten eine Sonderbehandlung erfahren sollten, sei deshalb nicht ganz nachvollziehbar. „Der Staatsbürger in Uniform ist erst einmal Staatsbürger, die Uniform kommt dann“, so Rosenthal weiter.
Nach Ansicht des DAV würde eine Zuständigkeitskonzentration nicht nur leicht zu einer einseitigen Rechtsprechung führen, die auf Kritik und Diskussion durch andere (gleichrangige) Gerichte verzichten muss. Sie führe auch bei einer überwiegenden Zahl der Betroffenen dazu, dass sie gewissermaßen in der Fremde vor einem Gericht stehen, das vielleicht etwas von militärischen Abläufen versteht, aber gar nichts vom persönlichen Hintergrund des Betroffenen.

Der Referentenentwurf wurde am 28. April 2010 vorgelegt und soll Anfang der kommenden Woche bis spätestens 5. Mai 2010 im Bundeskabinett beraten werden.

Quelle: DAV



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