Pressekonferenz anlässlich der 53. Tagung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins
Hamburg/Berlin(DAV). Der Deutsche Anwaltverein begrüßt nachdrücklich das Vorhaben einer Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts. Das bisherige Fehlen eines Arbeitsvertragsrechts stellt aus Sicht der Anwaltschaft einen schwerwiegenden Mangel des Rechtssystems dar. Überdies hätte gemäß Art. 30 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 dieser Mangel längst behoben werden müssen. Angesichts des evidenten Versäumnisses des deutschen Gesetzgebers ist es umso bemerkenswerter, dass nunmehr dank einer Initiative aus der Mitte der Gesellschaft und des Sachverstands der Entwurfverfasser ein vollständiger Entwurf vorliegt, der dank seiner Qualität und Ausgewogenheit bei entsprechendem Willen binnen kurzer Zeit Gesetz werden kann.
Der DAV appelliert insbesondere an die Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das Vorhaben weder als Angriff auf vorhandene Besitzstände noch als politisches Instrument zu deren Erweiterung zu verstehen, betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen, Vorsitzender des Arbeitsrechtsausschusses des DAV, bei einer Pressekonferenz in Hamburg.
Die Vereinigung des gesamten Arbeitsvertragsrechts in einem Gesetzbuch ist notwendig, um das zersplitterte, in viele Einzelgesetze verstreute und nicht systematisch aufeinander abgestimmte Normgeflecht transparenter zu gestalten. Dies würde einen sozial- und rechtspolitischen Fortschritt darstellen und die Akzeptanz des Arbeitsrechts beim Bürger verstärken.