Zu Schadenersatz in Höhe von 23.800 Euro wegen fehlerhafter Beratung hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm die S-Private Banking GmbH, Dortmund, verurteilt (Az.: 34 U 55/10).
Diese Entscheidung ist generell von Bedeutung, weil die gängige Kick-back-Rechtsprechung erstmals auf vermeintlich bankenunabhängige Beratungsfirmen ausgeweitet wurde. So ist die S-Private Banking GmbH eine hundertprozentige Tochter der Sparkasse Dortmund. Weil bei der Fondsbeteiligung, insbesondere auf Grund der steuerlichen Probleme, zumindest die Einbuße des größten Teils vom eingesetzten Eigenkapital oder gar ein Totalverlust drohte, beanspruchte der Kläger Schadenersatz von der Sparkasse Dortmund-Tochtergesellschaft wegen Falschberatung.
Das OLG Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts (LG) Dortmund aus erster Instanz, bei der dem Kläger eine Erstattung des Eigenkapitaleinsatzes in Höhe von 23.800 Euro zugestanden wurde. Außerdem die Übernahme der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten und der Prozesszinsen durch die S-Private Banking GmbH.