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Bamberger unterstützt besseren Schutz für Journalisten, Anwälte und Ärzte

08.11.2007, 10:00 | Recht & Gesetz | 0 Kommentare


Die geplante Ausweitung der Zeugnisverweigerungsrechte von Journalisten, Anwälten und Ärzten wird von Justizminister Heinz Georg Bamberger ausdrücklich unterstützt. Der Minister reagierte damit auf letzte Korrekturen an dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, die der Rechtsausschuss des Bundestags gestern beschlossen hat. Wenn der Bundestag das Gesetz diese Woche verabschiedet, muss es noch den Bundesrat passieren, damit es am 1. Januar 2008 in Kraft treten kann.

Danach seien Ermittlungsverfahren gegen Angehörige dieser Berufe wegen Informationen, die ihnen beruflich anvertraut wurden, - wie bisher - nur nach einer sorgfältigen Abwägung im Einzelfall zulässig, erläuterte der Minister. Als weitere Bedingung müssten die Ermittlungen eine „erhebliche” Straftat betreffen. Eine zusätzliche Einschränkung gelte für so genannte Zufallsfunde: Werde im Rahmen anderer Ermittlungen bei einem Berufsgeheimnisträger strafrechtlich relevantes Material gefunden, dürfe deswegen nur ermittelt werden, wenn es um eine im Höchstmaß mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Straftat gehe.

Damit könnten etwa Journalisten künftig strafrechtlich nicht mehr belangt werden, soweit bei ihnen geheime Unterlagen gefunden würden, betonte Bamberger. Gegen Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete seien Ermittlungen wegen beruflich anvertrauter Informationen künftig gänzlich unzulässig. Sofern Berufsgeheimnisträger selbst einer Straftat verdächtig seien, dürfe aber auch weiterhin im bisherigen gesetzlichen Rahmen ermittelt werden. Bamberger betonte, dass die rheinland-pfälzischen Staatsanwaltschaften mit dem hohen Gut der Pressefreiheit und den Rechten von Berufsgeheimnisträgern bereits nach der bisherigen Rechtslage besonders gewissenhaft verfahren wären: "Es ist selbstverständlich, dass hier äußerste strenge Maßstäbe an Ermittlungshandlungen angelegt werden", so Bamberger.

„Der sorgfältig abgewogene Ausgleich zwischen einer rechtsstaatlich funktionierenden Strafrechtspflege und den Interessen bestimmter Berufsgruppen ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Berufsgeheimnisträgern und Personen, die sich an sie wenden”, betonte der Minister. Er finde daher seine volle Unterstützung.

Darüber hinaus werde mit dem neuen Gesetz der Rechtsschutz der Betroffenen gegen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen verbessert und der Kernbereich privater Lebensgestaltung besser geschützt. Außerdem sei eine Telefonüberwachung künftig grundsätzlich nur noch bei Straftaten zulässig, die mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht seien.

Quelle: PM des Ministeriums der Justiz, Rheinland-Pfalz



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