Justizsenatorin Gisela von der Aue begrüßt niedersächsischen SPD-Vorstoß zur Haftentschädigung
Ein Antrag der SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag sieht vor, die Haftentschädigung auf künftig mindest 50,00 Euro pro Tag zu erhöhen. Bisher liegt dieser Satz seit Juli 2009 bei 25,00 Euro pro Tag. Ich kann die Initiative der niedersächsischen Kollegen nur begrüßen. Sie ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Aber auch ein Betrag von 50,00 Euro pro Tag ersetzt den Schaden nicht, den ein zu Unrecht Inhaftierter erlitten hat. Um Betroffenen wenigstens ansatzweise eine Genugtuung zu verschaffen, wäre eine Haftentschädigung von 100,00 Euro pro Tag angemessen. Diese Höhe wäre auch ein Signal, dass der Staat für Fehlentscheidungen einsteht und einen geeigneten Schadensersatz leistet. Gleichzeitig wies von der Aue die Kritik von Niedersachsens Justizminister Busemann an den SPD-Vorstoß zurück. Sicherlich ist die Erhöhung auf 25,00 Euro im Verhältnis zu den vorher zu zahlenden 11,00 Euro ein Fortschritt. Auf diesem Niveau dürfen wir angesichts der Schwere des erlittenen Unrechts nicht stehen bleiben. In Spanien und Frankreich werden bis zu 250,00 Euro pro Tag gezahlt.
Quelle: PM Senatsverwaltung für Justiz
Juraforum meint:
11,00 Euro und damit gut 4.000 Euro pro Jahr waren ein Witz als Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte! Leider haben zu Unrecht Inhaftierte keinerlei Lobby. Denn die Justiz wird sich wohl kaum gern mit ihren eigenen Fehlern beschäftigen und wer seine Strafe nicht annimmt und akzeptiert, bekommt nach dem Vollzugsrecht keinerlei Vergünstigungen. So manch ein Wiederaufnahmeverfahren wird dann erst nach mehreren Instanzen und Jahren positiv entschieden. Die Gesellschaft sollte zu juristischen Fehlentscheidungen stehen und dies durch eine Haftentschädigung in 3-stelliger Höhe auch ausreichend deutlich machen.
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