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AGEV: Mietverträge als Haftungsfalle für Vereine

09.03.2007, 17:03 | Recht & Gesetz | Autor: Juraforum | 0 Kommentare


München (ots) - Miet- und Pachtverträge für beispielsweise Sportanlagen und
Veranstaltungsorte werden oft zu Haftungsfallen für Vereine. Wie die
Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) am Donnerstag in
München mitteilte, ist in den Mietverträgen häufig die Haftungsfrage
für Inventar oder Instandhaltung nicht ausreichend geklärt. Bei den
folgenden Rechtsstreittigkeiten führt diese mangelnde
Vertragsgestaltung nicht selten zur Existenzbedrohung für den
betroffenen Verein oder die Organisation.

Vereine, Verbände und Clubs mieten oder pachten oft Räumlichkeiten
oder Anlagen für die saisonale oder konstante Nutzung -
beispielsweise Sportanlagen, Heimatmuseen oder Veranstaltungshallen.
Die Mietverträge werden meistens ohne ausreichende rechtliche Prüfung
unterzeichnet. Die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine betont,
dass der Vorstand sich unter Umständen auch gegenüber dem Verein
haftbar macht, wenn er sich auf einen für die Organisation
nachteiligen Vertrag eingelassen hat.

Da nur die wenigsten Vereine und Vorstände über eine ausreichende
Absicherung oder einen Schutzbrief verfügen, sind die finanziellen
Folgen oft eine ernste Bedrohung für die fast 600.000 eingetragenen
Vereine. Die meisten Vereinsvorstände in Deutschland wissen nicht,
dass nach der Rechtssprechung auch ein ehrenamtlich und
unentgeltlich tätiger Vorsitzender unter Umständen für die Erfüllung
der Verbindlichkeiten des Vereins haftet. Laut Auskunft von Experten
muss der Vorstand gegebenenfalls sogar mit seinem Privatvermögen für
die Organisation einstehen. Das Haftungsrisiko gilt natürlich auch
für nicht eingetragene Vereinigungen - beispielsweise Clubs oder lose
Interessenvertretungen - und natürlich auch für angestellte Vorstände
und Geschäftsführer.

Die Risiken lassen sich durch einen Schutzbrief für Vereine mit
eingeschlossener fachlicher Überprüfung von Verträgen sowie
Rechtsberatung und Versicherungsschutz - ähnlich dem Schutzbrief für
Autofahrer - mindern. "Die meisten Vereine und ihre Vorstände wissen
jedoch nicht, dass es derartige Möglichkeiten gibt. Sie vertrauen auf
Rechtsschutz oder gehen davon aus, dass das Vermögen eines Vereins
zur Absicherung ausreiche. Dies ist jedoch nicht der Fall", so ein
AGEV-Sprecher. Die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV)
berät Vorstände und Organisationen in allen Fragen rund um den
Verein. Im Internet gibt es unter www.agev.info weitere
Informationen über den Vereins-Schutzbrief sowie Gerichtsurteile und
Schadensbeispiele.

Quelle: Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) (08.03.2007)



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