Am 8. Oktober 2008 befasste sich der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin mit
einer Änderung des Juristenausbildungsrechts. Die wichtigste Änderung ist die Einführung eines
Notenverbesserungsversuchs für junge Juristinnen und Juristen im zweiten Staatsexamen.
Die Möglichkeit, die Prüfung zur Notenverbesserung zu wiederholen, war bisher im zweiten
juristischen Staatsexamen nicht vorgesehen. Die Staatsexamina sind ausgesprochen strenge
Prüfungen. Gerade in den letzten Jahren ist auf dem Arbeitsmarkt für juristische Berufsanfänger
eine deutliche Verschärfung der Wettbewerbssituation eingetreten. Die Examensnote spielt in
diesem Wettbewerb eine überragend wichtige Rolle. Gelang es qualifizierten Prüflingen wegen
des hohen Druckes nicht, ihre volle Leistungsfähigkeit zu zeigen, waren sie auf eine schlechte
Examensnote festgeschrieben.
Die Ausbildungsordnung wird nun den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht und kommt
den Rechtsreferendarinnen und -referendaren sachgerecht entgegen.
Durch eine Modifizierung der Zulassungsvoraussetzungen zur mündlichen Prüfung, wird zudem
eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten gefördert und für die Bewerberinnen
und Bewerber die Wartezeiten auf die knappen Ausbildungsplätze verkürzt.
Justizsenatorin Gisela von der Aue: Ich freue mich, dass durch die geplanten Änderungen die
Attraktivität des Ausbildungsstandorts Berlin-Brandenburg gerade auch für gute junge Juristinnen
und Juristen weiter erhöht wird.
Die geplanten Gesetzesänderungen treten voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft.
Quelle: PM der Senatsverwaltung der Justiz
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