20-jähriger Mann verhungert, weil Geld für Lebensmittel fehlte
Im Grundgesetz heißt es:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, Art. 1 Abs. 1 GG.
Außerdem sind Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an die nachfolgenden Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht ausdrücklich gebunden, Art. 1 Abs. 3 GG.
Für den 20-jährigen Mann aus Speyer müssen die Garantie der Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip nur leere Worthülsen und nicht sättigende Absichtserklärungen gewesen sein.
Der arbeitslose Mann verhungerte im April 2007 in Deutschland, weil das Geld für Lebensmittel fehlte.
Der vermeidbare Hunger-Tod des Mannes wirft einen weiteren Schatten auf die umstrittene Hartz - Gesetzgebung.
Rechtfertigungsversuche der zuständigen Behörden können die Trauer, der ebenfalls geschwächten Mutter des Toten, nicht mindern: Es habe keinen Hilferuf gegeben. Die Behörden hätten nichts tun können, heißt es.
Der 20-jährige Mann lebte sehr zurückgezogen mit seiner ebenfalls arbeitslosen Mutter in Speyer, fast schon isoliert, so die Polizei.
Die regionale Arbeitsgemeinschaft (ARGE) hatte den beiden von Oktober 2006 an schrittweise die finanzielle Unterstützung gestrichen, nachdem der Sohn angesetzte Termine versäumt hatte.
Die ebenfalls stark geschwächte 48-jährige Mutter sagte, sie hätten schließlich kein Geld mehr gehabt, um Lebensmittel zu kaufen, eine traurige Wahrheit im Jahr 2007!
In Deutschland müssen Menschen aufgrund der Hartz - Gesetzgebung unter dem grundgesetzlich geschützten Existenzminimum leben, sobald die Voraussetzungen für eine Kürzung bzw. wie hier für eine schrittweise Streichung der staatlichen Unterstützung nach Auffassung der zuständigen Behörden vorliegen. Dies kann offensichtlich wie in Speyer geschehen bis zum Tode eines Menschen führen.
Wie qualvoll muss es sein, langsam zu verhungern? Wie schrecklich muss es für die Mutter gewesen sein, den Sohn verhungern zu sehen und auch selbst immer schwächer zu werden?
Der Tod des 20-jährigen Mannes macht auf tragische Art und Weise deutlich, dass die Kürzung oder gar gänzliche Streichung von finanziellen Sozialleistungen, die ja von Anfang an nur noch darauf angelegt sind, das grundgesetzlich geschützte Existenzminimum mit einem pauschalen Regelsatz zu schützen, unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig sind.
Schon bei einer Kürzung aufgrund von Pflichtverstößen müssen parallel zumindest gleichwertige Lebensmittelgutscheine, etc, ausgegeben werden und falls vorhanden auf örtliche Hilfseinrichtungen (z.B. sogenannte Tafeln) verpflichtend hingewiesen werden.
Außerdem müssen die zuständigen Behörden nach einer entsprechenden Sanktion verpflichtet werden, einen noch intensiveren und umfassenderen Kontakt zu dem Betroffenen zu halten, um einen Todesfall wie in Speyer oder ein Abgleiten in die Kriminalität zu verhindern.
Wer Sanktionen verhängt, darf nicht die Augen vor den Folgen verschließen!
Von Matthias Kreusel, Diplom-Jurist (Univ.) aus Hude / Landkreis Oldenburg
Fragt sich allerdings, wo da noch der mündige Bürger, den das BVerfG zu recht postuliert, bleibt.
Wer im Gegensatz zu den Arbeitssuchenden, deren Zahl beinahe Legion ist, nicht willens ist, einen Antrag zu stellen, mag eine mediale Präsenz erhalten, die der Diskussion nicht gerecht zu werden vermag. J'accuse aus aller Munde, gehört vom Fernseher.
Anderswo verhungern auch Menschen unter den Augen ihrer mitfühlenden Mitbürger und niemand prangert den Sozialstaat an. Magersucht lässt grüßen.
Ich möchte hier auch nicht fehl verstanden werden, und sicherlich wäre es ganz phantastisch, wenn die Job-Center-Leute bei denjenigen vorbei gingen, die seit längerem keinen Antrag gestellt haben, um nach dem Rechten zu sehen.
Ebenso wie es phantastisch wäre, wenn das Jugendamt bei allen möglichen Eltern vorbeischaute um zu kontrollieren, ob das Kindeswohl gesichert ist. Nur regen sich dann viele auf, dass in Erziehungsrechte eingegriffen würde.
Und super wäre, wenn die Jungs und Mädels vom Psychosozialen Dienst bei allen Persönlichkeitsgestörten, an Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis Leidenden und Essgestörten nachsähen, ob es ihnen gut geht. Aber da wäre doch wohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die informationelle Selbstbestimmung und das Recht zur Krankheit betroffen.
Aber ob solche Besuch überhaupt praktikabel wären?
Vor allem, wenn sich der Bürger den staatlichen Leistungen verwehrt ("Meinen Kindern geht es gut!") oder diese eben nicht in Anspruch nimmt.
(n den Medien wurde dann wenigstens am Anfang noch erwähnt, dass der verhungerte junge Mann an Magersucht gelitten habe und mithin dies ebenso Grund für den Tod darstellen könnte.)
Und so etwas sollte man bedenken, wenn man auf die Durchführung des Sozialstaats motzt.
Der Sozialstaat kann, ebensowenig wie nahe Angehörige in einem solchen Fall, - vielleicht - nichts machen.
Wer den Fall kennt und sich ein wenig hineinliest, der wird denn auch feststellen, dass der Mann nicht aus Armut wegen böswillig verweigerter Hilfe verhungerte, sondern, weil er sich mit seiner Mutter von der Außenwelt abkapselte. Hätten die Beiden Hilfe gesucht, dann hätten sie sie auch bekommen, denn in Deutschland muss niemand verhungern.
Die einzige Versäumnis, die ich erkennen kann, ist die, dass das (nennen wir es mal) absonderliche Verhalten der Beiden erkannt worden wäre und sie beide unter Betreuung gestellt worden wären.
Aber wo führt das hin? Je weniger jemand tut, um Hilfen zu erhalten um so mehr wird er unter Dauerbewachung gestellt? Der Massenprotest wäre vorprogrammiert.
Ach und was Goldbarts sinnreichen Kommantar angeht:
Magersucht ist ein psychisches Problem. Also wird dies mal wieder für einen unbegründeten Rundumschlag gegen "man" (wer ist das? Staat, Allgemeinheit, Juristen, Millionenbauern?) missbraucht, was typischer Goldbartstil ist. So werden Argumente erdichtet.