Herr Reinhart, geboren 1951, wurde im Jahre 1981 zum Richter ernannt und war von Anfang an beim Arbeitsgericht Siegen tätig. Im Jahre 1991 wurde ihm die Leitung dieses Gerichts übertragen und er Direktor des dortigen Arbeitsgerichts. Nach Abordnung an das Landesarbeitsgericht in den Jahren 1993/1994 wurde er im Juli 1998 zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Hamm ernannt. Ihm wurde der Vorsitz der 5. Kammer übertragen, die im Schwerpunkt die Zuständigkeit für den Bereich der öffentlichen Arbeitgeber von Bund und Land innehat. Herrn Reinhart hat die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamm auf diesem Gebiet entscheidend geprägt, was sich insbesondere beim Befristungsrecht und beim Recht der angestellten Lehrer festmachen lässt. Herr Reinhart wird als ein stets geschätzter Gesprächspartner und Kollegen beim Landesarbeitsgericht eine Lücke hinterlassen.
Der neue Lebensabschnitt wird ihm jetzt die Zeit geben, sich mehr um seine Enkel zu kümmern.
Herr Reinhart ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder und lebt in der Nähe von Siegen.