Ab dem 1. Oktober kann beim Arbeitsgericht Bonn im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens professionelle richterliche Mediation ohne zusätzliche Gerichtsgebühren in Anspruch genommen werden.
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem mit einer besonderen Gesprächsführung durch den Mediator von den streitenden Parteien selbst eine Konfliktlösung entwickelt werden soll. Anders als das Gerichtsverfahren ist es nicht auf den rechtlich relevanten Sachverhalt konzentriert. Vielmehr stehen die Interessen und Bedürfnisse der Parteien im Mittelpunkt. Die Mediation findet nicht wie das Gerichtsverfahren in öffentlicher Sitzung statt. Das Verfahren ist streng vertraulich.
Beim Arbeitsgericht Bonn stehen mehrere Richter als ausgebildete Mediatoren zur Verfügung. Ein richterlicher Mediator ist nie in derselben Sache auch als streitentscheidender Richter tätig.
Eine Mediation dauert im Durchschnitt ca. 2 bis 3 Stunden. Ein Termin dafür wird zeitnah festgelegt. Die Anwälte der Parteien können teilnehmen. Wird eine einvernehmliche Lösung gefunden, so kann sie zur Beendigung des Gerichtsverfahrens in einem gerichtlichen Vergleich protokolliert werden.
Das neue Modell wird in einer Informationsveranstaltung am 28.09.2011 im Arbeitsgericht Bonn vom Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Köln Dr. Jürgen vom Stein und dem Direktor des Arbeitsgerichts Bonn Wilfried Löhr-Steinhaus vorgestellt.
Weitere Informationen zu dem Pilotprojekt finden Sie im Flyer des Arbeitsgerichts Bonn: