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"Düsseldorfer Zelle": Prozess beginnt am 25.07.2012

27.06.2012, 15:28 | Kanzleinews & Personalia | Autor: Juraforum | 0 Kommentare


Am 25.07.2012 wird der Prozess gegen vier mutmaßliche Al Qaida-Mitglieder beginnen, die u. a. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angeklagt worden sind. Sie sollen im Auftrag der Al Qaida-Führung geplant haben, einen Terroranschlag in Deutschland zu verüben. Den Tatvorwurf, von dem die Bundesanwaltschaft ausgeht, hat sie in einer Pressemitteilung näher erläutert (Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft Nr. 10 vom 03.05.2012, www.generalbundesanwalt.de).

Die Sitzung beginnt am 25.07.2012 um 9.30 Uhr im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf. Die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza hat 30 Hauptverhandlungstermine bis Ende November 2012 bestimmt. Ob alle Termine durchgeführt oder weitere anberaumt werden, richtet sich nach dem Prozessverlauf. Terminänderungen sind daher jederzeit möglich.

Das Sitzungsgebäude wird am ersten Hauptverhandlungstag 90 Minuten und an den weiteren Hauptverhandlungstagen 45 Minuten, der Sitzungssaal 20 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet. 40 Plätze sind bis 15 Minuten vor Sitzungsbeginn vorzugsweise für die Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen reserviert. Bis dahin nicht eingenommene Plätze werden an wartende Zuhörer vergeben, die sonst keinen Einlass finden könnten.

Ton-, Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal und im Foyer sind im Rahmen einer Pool-Lösung bis zum Beginn der Sitzung gestattet. Als Pool-Führer werden jeweils zwei Fotoreporter und zwei jeweils aus höchstens drei Personen bestehende, von den deutschen öffentlich-rechtlichen bzw. privaten Fernsehanstalten gestellte - sowie namentlich und mit sonstigen Personalien vorher ausgewiesene - Kamerateams zugelassen, sofern diese sich zuvor bis eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts unter Angabe ihrer Personalien angemeldet haben. Die Bestimmung der Pool-Führer bleibt einer Einigung der interessierten Presseorgane bzw. Fernsehanstalten überlassen.

Quelle: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Foto: © khz - Fotolia.com



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