Dr. Michael Gotthardt ist am 16.09.2011 zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht in Düsseldorf ernannt worden. Der 41jährige Jurist war nach seiner Promotion und dem 2. juristischen Staatsexamen zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter, später als wissenschaftlicher Assistent bei Professor Dr. Preis an der Fernuniversität Hagen bzw. der Universität Köln beschäftigt.
Am 02.12.2002 wurde er zum Proberichter ernannt und erhielt einen Dienstleistungsauftrag bei dem Arbeitsgericht Düsseldorf. Vom 01.09.2004 bis zum 30.04.2007 war Dr. Gotthardt als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Seine planmäßige Anstellung erfolgte am 15.07.2005 bei dem Arbeitsgericht Mönchengladbach, bevor er am 01.05.2007 an das Arbeitsgericht Düsseldorf versetzt wurde.
In der Zeit vom 02.05.2007 bis zum 31.08.2009 war er an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet und nahm dort die Aufgaben eines Referatsleiters, u.a. mit den Bereichen Tarifrecht und Personalvertretungsrecht, wahr. Nach der Beendigung der Abordnung war er als Richter bei dem Arbeitsgericht Düsseldorf tätig. Im Jahr 2010 wurde er für neun Monate zum Zweck der Erprobung an das Landesarbeitsgericht Düsseldorf abgeordnet. Seit der Erprobung nimmt er für das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Aufgaben des Pressesprechers wahr.
Herr Dr. Gotthardt ist verheiratet und Vater zweier Kinder.
Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
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