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UniCredit Bank Austria AG ('Bank Austria') trat als Nebenintervenientin zur Unterstützung der Beklagten, AKB Privatbank Zürich AG (vormals eine Tochterbank der Bank Austria und vormals Bank Austria (Schweiz) AG), einem Rechtsstreit bezüglich angeblicher Forderungen der Bundesanstalt für Vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), der Rechtsnachfolgerin der Deutschen Treuhandanstalt, der deutschen öffentlichen Körperschaft für die Wiedervereinigung der Länder, bei.
Im Wesentlichen wird behauptet, dass die ehemalige Tochterbank der Bank Austria an der Veruntreuung von Geldern von Unternehmen im ehemaligen Ostdeutschland teilgenommen hätte.
Am 25. Juni 2008 wies das Bezirksgericht Zürich die Klage der BvS ab.
Am 25. März 2010 verkündete das Berufungsgericht Zürich mündlich unerwarteterweise ein Urteil zugunsten der Klägerin.
Nach Ausfertigung des schriftlichen Urteils wird die Bank Austria als prozessführende Nebenintervenientin das Kassationsgericht des Kantons Zürich sowie das Schweizerische Bundesgericht anrufen.
Sollte auch das endgültige Urteil zugunsten von BvS ausfallen, könnte sich (aus heutiger Sicht gerechnet) das mögliche Risiko auf EUR 128 Mio. bzw. inklusive Zinsen auf EUR 240 Mio. belaufen.
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26.03.2010 22:42 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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