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DGAP-Adhoc: OLG Düsseldorf bestätigt Bestellung des Sonderprüfers bei IKB

10.12.2009, 21:30 | Kanzleinews & Personalia | Autor: DGAP-News | 0 Kommentare


IKB Deutsche Industriebank AG / Rechtssache

10.12.2009

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die gegen die Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf gerichtete sofortige Beschwerde der IKB Deutsche Industriebank AG zurückgewiesen. Das Landgericht hatte auf Antrag von Aktionären beschlossen, einen Sonderprüfer zu bestellen, der bei der IKB überprüfen soll, ob Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit den Ursachen der IKB-Krise begangen haben. Das Gericht hatte den Auftrag zur Durchführung der Sonderprüfung Herrn Dr. Harald Ring, Mitglied des Vorstandes der Treuhand- und Revisions-Aktiengesellschaft Niederrhein, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft, Krefeld, erteilt. Die Bank prüft, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf einzulegen.

Dr. Jörg Chittka, Telefon: 49 211 8221-4349; Patrick von der Ehe, Telefon: 49 211 8221-4776, Fax: 49 211 8221-2776, E-Mail: presse@ikb.de



10.12.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: IKB Deutsche Industriebank AG Wilhelm-Bötzkes-Straße 1 40474 Düsseldorf Deutschland Telefon: 49 (0)211 8221-4511 Fax: 49 (0)211 8221-2511 E-Mail: investor.relations@ikb.de Internet: www.ikb.de ISIN: DE0008063306 WKN: 806330 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard) Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

Quelle: DGAP-News

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