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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die gegen die Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf gerichtete sofortige Beschwerde der IKB Deutsche Industriebank AG zurückgewiesen. Das Landgericht hatte auf Antrag von Aktionären beschlossen, einen Sonderprüfer zu bestellen, der bei der IKB überprüfen soll, ob Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit den Ursachen der IKB-Krise begangen haben. Das Gericht hatte den Auftrag zur Durchführung der Sonderprüfung Herrn Dr. Harald Ring, Mitglied des Vorstandes der Treuhand- und Revisions-Aktiengesellschaft Niederrhein, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft, Krefeld, erteilt. Die Bank prüft, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf einzulegen.
Dr. Jörg Chittka, Telefon: 49 211 8221-4349; Patrick von der Ehe, Telefon: 49 211 8221-4776, Fax: 49 211 8221-2776, E-Mail: presse@ikb.de
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Quelle: DGAP-News
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