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DGAP-Adhoc: MAN SE: Ermittlungen gegen MAN-Konzerngesellschaften mit Bußgeldbescheiden beendet

10.12.2009, 12:30 | Kanzleinews & Personalia | Autor: DGAP-News | 0 Kommentare


MAN SE / Rechtssache

10.12.2009

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Ermittlungen wegen Korruptionsverdacht gegen verschiedene Gesellschaften des MAN Konzerns sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft am Landgericht München I hat mit heutigem Bescheid gegen die MAN Nutzfahrzeuge AG eine Geldbuße von 75,3 Mio. EUR festgesetzt. Zudem hat das Landgericht München I durch Beschluss vom heutigen Tag eine Geldbuße von 75,3 Mio. EUR gegen die MAN Turbo AG festgesetzt. Die beiden betroffenen Unternehmen haben auf Rechtsmittel verzichtet. Damit sind die Ermittlungen gegen Gesellschaften des MAN Konzerns wegen des Verdachts von zurechenbaren Korruptionshandlungen im Zeitraum von 2002 bis 2009 beendet. Unberührt bleiben Ermittlungsverfahren gegen Einzelpersonen.

Die Verständigung über die Geldbußen und der Abschluss der Ermittlungen sind möglich geworden, weil Vorstand und Aufsichtsrat eine umfassende unternehmensinterne Aufklärung in enger Kooperation mit der Staatsanwaltschaft durchgeführt haben.

MAN SE

Der Vorstand

10.12.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: MAN SE Ungererstraße 69 80805 München Deutschland Telefon: 49 (0)89 360 98-334 Fax: 49 (0)89 360 98-556 E-Mail: investor.relations@man.eu Internet: www.man.eu ISIN: DE0005937007 WKN: 593700 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (Prime Standard), Düsseldorf, München, Hannover, Stuttgart, Hamburg; Terminbörse EUREX Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

Quelle: DGAP-News

Hinweis: Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH gestattet.



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