( dauerhaft?)  

JuraForum.deLexikonZZwischenurteil 

Zwischenurteil

Lexikon


Erklärung

Im Gegensatz zum End- oder Teilurteil wird mit dem Zwischenurteil nicht über den eigentlichen Streitgegenstand entschieden, sondern über einen anderen Streit zwischen den Parteien oder einem Dritten, der sich z.B. auf Verfahrensfragen bezieht. Mit dem Zwischenurteil soll dieser Streit beigelegt werden, um das weitere Verfahren zu entlasten und ein Endurteil zu ermöglichen.

Gesetzlich geregelte Fälle des Zwischenurteils sind:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/zwischenurteil

© "Zwischenurteil" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN