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Zwischenurteil

Lexikon


Erklärung

Im Gegensatz zum End- oder Teilurteil wird mit dem Zwischenurteil nicht über den eigentlichen Streitgegenstand entschieden, sondern über einen anderen Streit zwischen den Parteien oder einem Dritten, der sich z.B. auf Verfahrensfragen bezieht. Mit dem Zwischenurteil soll dieser Streit beigelegt werden, um das weitere Verfahren zu entlasten und ein Endurteil zu ermöglichen.

Gesetzlich geregelte Fälle des Zwischenurteils sind:

  • Streit über Nebenintervention, § 71 ZPO
  • Rückgabe einer Urkunde durch den Rechtsanwalt, § 135 ZPO
  • Streit über die Zulässigkeit der Klage, § 280 ZPO
  • Streit über ein Zeugnisverweigerungsrecht, § 387 ZPO
  • Streit über Sachverständigenbeweis , Beweismittel, § 402 ZPO

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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