JuraForum.de > Lexikon > Z > Zwischenurteil
Im Gegensatz zum End- oder Teilurteil wird mit dem Zwischenurteil nicht über den eigentlichen Streitgegenstand entschieden, sondern über einen anderen Streit zwischen den Parteien oder einem Dritten, der sich z.B. auf Verfahrensfragen bezieht. Mit dem Zwischenurteil soll dieser Streit beigelegt werden, um das weitere Verfahren zu entlasten und ein Endurteil zu ermöglichen.
Gesetzlich geregelte Fälle des Zwischenurteils sind:
§ 303 ZPO
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