Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonZZweitgutachten 

Zweitgutachten

Lexikon


Erklärung

Weiteres Gutachten zur Klärung einer prozessualen Beweisfrage.

Die Einholung eines Zweitgutachten unterliegt grundsätzlich dem Ermessen des Gerichts. Nur in folgenden Fällen ist das Ermessen auf Null reduziert:

  • Gundlage des Erstgutachtens sind falsche Tatsachen.
  • Das Erstgutachten ist widersprüchlich.
  • Der Zweitgutachter hat überlegene Forschugsmittel.

Überlegene Forschungsmittel sind nicht ein höherer Ruf eines anderen Sachverständigen, sondern nur konkrete, instrumentelle Hilfsmittel und wissenschaftliche Verfahren.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Zweitgutachten" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte