JuraForum.de > Lexikon > Z > Zweitbescheid
Erneute sachliche Entscheidung über denselben Sachverhalt.
Allgemein:
Der Zweitbescheid ist die Entscheidung der Behörde nachdem diese das Verfahren wieder aufgenommen hat.
Der im Widerspruchsverfahren erlassene Abhilfebescheid ist ein Unterfall des Zweitbescheides.
Abgrenzung:
Der Zweitbescheid ist von dem wiederholenden Verwaltungsakt abzugrenzen, der ohne eine erneute Sachentscheidung ergeht und die Erstentscheidung lediglich wiederholt.
Rechtsfolge:
Der Zweitbescheid kann selbstständig angefochten werden.
§ 51 VwVfG
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