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Zwangsvollstreckung

Lexikon


Erklärung

Durchsetzung der in einem Titel verbrieften privaten Rechte mit staatlichen Mitteln.

Bei der Durchsetzung der privaten Rechte ist zwischen dem Erkenntnisverfahren und dem Vollstreckungsverfahren zu unterscheiden.

Die Zwangsvollstreckung ist als Einzelzwangsvollstreckung ausgestaltet, d.h. jeder Titelinhaber ist selbst für die Durchsetzung seiner Rechte verantwortlich. Eine Gesamtvollstreckung findet im deutschen Rechtssystem nur in der Insolvenz statt.

Parteien bzw. Beteiligte der Zwangsvollstreckung sind:

Dritte können am Zwangsvollstreckungsverfahren beteiligt sein, wenn eine in ihrem Eigentum stehende Sache gepfändet wird. Dagegen können sie mit der Drittwiderspruchsklage vorgehen. Daneben können Dritte z.B. als Drittschuldner an der Zwangsvollstreckung beteiligt sein.

Vollstreckungsorgane sind:

Es sind folgende Arten der Zwangsvollstreckung zu unterscheiden:

Nach dem Gegenstand des Zwangsvollstreckungszugriffs wird unterschieden:

Die wichtigsten Rechtsbehelfe der Zwangsvollstreckung sind:

Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung sind gegliedert in:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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