JuraForum.de > Lexikon > Z > Zuständigkeit - instanziell
Zuordnung der Zuständigkeit zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe auf eine bestimmte Hierarchieebene des Verwaltungsträgers.
Die Behörden vieler Verwaltungsträger erstrecken sich vertikal auf verschiedene Hierarchieebenen.
Bundesagentur für Arbeit
Landesagentur für Arbeit
Mit der instanziellen Zuständigkeit wird die öffentliche Aufgabe einer Hierarchieebene zugeordnet.
Die instanzielle Zuständigkeit ist nicht allgemein geregelt. Die Zuordnung ist in den einzelnen Gesetzen zu finden.
War die handelnde Behörde instanziell nicht zuständig, führt dies grundsätzlich zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, da die instanzielle Zuständigkeit eine Voraussetzung der formellen Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes ist. Lediglich bei Gefahr im Verzuge ist ausnahmsweise auch eine andere Behörde zur Aufgabenerfüllung berechtigt.
Gesetzlich nicht allgemein geregelt.
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