JuraForum.de > Lexikon > Z > Zusammenhangstätigkeiten
Teil der Tätigkeit eines Angestellten.
Die Eingruppierungsvorschriften des BAT behalten gemäß § 17 TVÜ-VKA/§ 17 TVÜ-Bund/§ 17 TVÜ-Länder bis zum Inkrafttreten der Eingruppierungsvorschriften des TVöD bzw. des TV-L weiterhin ihre Gültigkeit.
Zusammenhangstätigkeiten sind unselbstständige Teile eines Arbeitsvorgangs, die einen engen Zusammenhang mit der Hauptarbeitsleistung aufweisen und daher nicht aus dem Arbeitsvorgang herausgelöst werden dürfen.
Zusammenhangstätigkeiten sind z.B.:
Zusammenhangstätigkeiten sind grundsätzlich in dem Arbeitsvorgang aufzuführen, zu dessen Aufgaben sie gehören. Sie können jedoch auch weggelassen werden, da sie bewertungsrechtlich unerheblich sind und ihre Erledigung selbstverständlich ist.
§ 22 Abs. 2 BAT
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