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JuraForum.deLexikonZZusätzliche Leistung für die Schule 

Zusätzliche Leistung für die Schule

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Erklärung

Gemäß § 28 Abs. 3 SGB II haben Schüler Anspruch auf eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von insgesamt 100,00 EUR.

Mit dem Inkrafttreten der SGB II-Reform sind die Zusätzlichen Leistungen für die Schule Teil der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Geändert wurde die Auszahlung, die nunmehr auf zwei Zeitpunkte verteilt ist: 70,00 EUR werden zum 1. August und 30,00 EUR zum 1. Februar eines jeden Jahres ausgezahlt.

Voraussetzung ist die Hilfebedürftigkeit der Eltern bzw. des Kindes nach dem SGB II bzw. dem SGB XII.

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemeinbildende Schule besuchen.

Mit dem Geld soll der Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule finanziert werden.

Schulranzen, Sportkleidung, Taschenrechner, Zeichenmaterialien etc.

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