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Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme

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Erklärung

Von dem Arbeitssuchenden anzunehmende Nachteile bei einer Arbeitsaufnahme.

Die Voraussetzungen der Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme sind in § 140 SGB III geregelt. Dabei wird nicht die Zumutbarkeit, sondern die Unzumutbarkeit definiert. Der Zumutbarkeit der Beschäftigung können allgemeine oder personenbezogene Gründe entgegenstehen:

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