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Zoll

Lexikon


Erklärung

1. Allgemein

Zoll ist die an den Staat zu entrichtende Abgabe auf Waren, die eine (Staats-)grenze passieren. Er stellt keine Gegenleistung für eine Leistung dar, sondern muss unabhängig von der Gewährung eines konkreten Gegenwerts entrichtet werden.

Der Zoll wird meist bei der Einfuhr von Waren erhoben (Importzoll). Möglich ist aber auch ein Zoll bei der Ausfuhr von Waren (Exportzoll) oder auf Güter, die das Staatsgebiet lediglich passieren.

Bei der Erhebung von Importzöllen können die Lieferländer ungleich behandelt werden. So gibt es Präferenzzölle, mit denen z.B. bestimmte Entwicklungsländer gefördert werden. Innerhalb einer Zollunion oder einer Freihandelszone werden die jeweiligen Mitgliedsländer durch den Wegfall der zwischen ihnen bestehenden Zölle (Binnenzölle) begünstigt.

2. Zollrecht

Rechtsgrundlagen des Zollrechts sind

a)
das in der Zollunion der Europäischen Union geltende Zollrecht
b)
Völkerrechtliche Zollabkommen, z.B.:
  • The General Agreement on Tariffs and Trade
  • The World Customs Organisation
  • The World Trade Organisation

3. Zollfahndung

Eine Aufgabe der Zollfahndung ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Rechtsgrundlage ist das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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