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Zivilschutz ist die Aufgabe, die Bevölkerung sowie überlebens- und verteidigungswichtige Bereiche des Staates vor den Auswirkungen eines Krieges zu schützen bzw. im Kriegsfall eine Schadensbegrenzung zu ermöglichen.
Der Zivilschutz ist Teil der zivilen Verteidigung. Die verschiedenen Zweige des Zivilschutzes sind der Katastrophenschutz, der Selbstschutz, ein Warndienst, der Schutzbau, eine Aufenthaltsregelung und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit (Sanitätsmaterialbevorratung) und der Kulturgüter. Im Zivilschutzgesetz selbst sind nur die Aufgabenzuweisung und die gemeinsame Organisation u. ä. festgelegt. Die Unterbereiche sind vielfach in eigenen Gesetzen geregelt.
Der Zivilschutz ist auf die Mitarbeit von ehrenamtlichen Helfern angewiesen, die in den einzelnen Organisationen fest eingegliedert sind.
Nach § 12 ZSKG stehen die Vorhaltungen und Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz auch den Ländern zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Katastrophenschutz zur Verfügung.
Einrichtungen, Verbände und Einheiten der Streitkräfte sind keine Vorhaltungen und Einrichtungen in diesem Sinne, weil sie ausschließlich zur Verteidigung aufgestellt sind.
ZSKG
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