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Zeugenvernehmung

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Erklärung

Ablauf einer mündlichen Zeugenvernehmung:

a)
Mitteilung über den Sachverhalt
b)
Belehrung über Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte
c)
Belehrung zur wahrheitsgemäßen Aussage
d)
Vernehmung zur Person (Angabe der Personalien, Alter, Wohnort, Beruf)
e)
Vernehmung zur Sache
f)
Ausfertigung der Niederschrift
g)
Entschädigung des Zeugen

Der Zeuge hat über die Wahrnehmung von Tatsachen Auskunft zu erteilen. Alle Tatsachen, die der Zeuge sinnlich wahrgenommen hat, zählen hierzu:

Beispiele:

Welche Farbe hatte der PKW? Erinnern Sie sich an das Kennzeichen?

In welcher Kiesgrube hat der Transporter den Schutt abgeladen?

Der Zeuge darf nicht dahingehend vernommen werden, dass er Beurteilungen, Erfahrungen, Schlussfolgerungen oder Wertungen abgibt.

Beispiele:

Glauben Sie, dass die Betroffene aus dieser Sache gelernt hat?

Was meinen Sie, was der Betroffene damit bezweckt hat?

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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