JuraForum.de > Lexikon > Z > Zentralruf der Autoversicherer
Der Zentralruf der Autoversicherer ist eine Einrichtung des "Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V." mit Sitz in Hamburg.
Mit Hilfe des Zentralrufs der Autoversicherer kann im Falle eines Verkehrsunfalls auch ohne Kenntnis des Namens des Halters des beteiligten Unfallfahrzeugs die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ermittelt werden. Ausreichend ist die Nennung des Kennzeichen des Unfallgegners und ggf. das Datum des Unfallereignisses.
Neben den Daten der gegnerischen Versicherung werden die in § 8a Abs. 1 PflVG aufgeführten Angaben erteilt.
Voraussetzung der Auskunft ist, dass die Informationen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich sind.
§ 8a PflVG
© "Zentralruf der Autoversicherer" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.