( dauerhaft?)  

JuraForum.deLexikonZZahnmedizinischer Fachangestellter 

Zahnmedizinischer Fachangestellter

Lexikon


Erklärung

Neue Bezeichnung des bisherigen Berufes des Zahnarzthelfers.

Die Berufsbezeichnung des "Zahnmedizinischen Fachangestellten" stellt keinen neuen Beruf dar, sondern tritt an die Stelle des bisherigen Berufs des Zahnarzthelfers.

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnarzthelfer/zur Zahnarzthelferin ist am 01. August 2001 außer Kraft getreten, gleichzeitig ist die "Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten" in Kraft getreten.

Die Ausbildung dauert wie bisher drei Jahre. Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres ist eine Zwischenprüfung durchzuführen.

Die Verordnung regelt den Gegenstand der Berufsausbildung, der Zwischenprüfung und der Abschlussprüfung.

Im Anhang der Verordnung ist der Ausbildungsrahmenplan enthalten.

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bereits bei Inkrafttreten der neuen Verordnung bestanden, ist weiterhin die Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnarzthelfer anwendbar.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/zahnmedizinischer-fachangestellter

© "Zahnmedizinischer Fachangestellter" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN