JuraForum.de > Lexikon > Z > Zahlungsvertrag
Der Zahlungsvertrag wird von der seit dem 31.10.2009 bestehenden neuen Vertragsart des Zahlungsdienstevertrages erfasst.
Der Zahlungsvertrag war die Vertragsbeziehung des zwischengeschalteten Kreditinstituts im bargeldlosem Zahlungsverkehr mit dem die Überweisung ausführendem Bankinstitut.
Das einer Banküberweisung zugrunde liegende Recht wurde durch die Umsetzung einer EG-Richtlinie 1999 wesentlich geändert. Mit dem Überweisungsgesetz wurden die § 675a BGB a.F., §§ 676 - 676g BGB a.F. in das BGB eingefügt.
Geregelt war in § 676d BGB a.F. die Verpflichtung des zwischengeschalteten Kreditinstituts zur Weiterleitung der Überweisung bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Rückleitung der Überweisung an das überweisende Kreditinstitut.
Das überweisende Kreditinstitut konnte bei einer verspäteten Überweisungsausführung das zwischengeschaltete Kreditinstitut in Anspruch nehmen. Voraussetzung war, dass die verspätete Ausführung durch das zwischengeschaltete Kreditinstitut verschuldet wurde.
Gesetzlich nicht mehr geregelt.
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