JuraForum.de > Lexikon > W > Wohnungszuweisung
Vorläufige oder endgültige Zuteilung der bisher gemeinsamen ehelichen Wohnung an eine Partei durch den Familienrichter.
Während der Trennungszeit richtet sich die Wohnungszuweisung nach § 1361b BGB : Die Wohnungszuweisung an eine Partei erfordert, dass ein Verbleiben der anderen Partei in der Wohnung für die antragstellende Partei oder im Haushalt lebende Kinder eine unbillige Härte bedeuten würde.
Daneben kann gemäß § 1361b Abs. 2 BGB die gesamte Ehewohnung einem Ehegatten überlassen werden, wenn dieser von dem anderen Ehegatten widerrechtlich und vorsätzlich am Körper, in der Gesundheit oder der Freiheit verletzt wurde oder mit einer solchen Verletzung oder der Verletzung des Lebens gedroht wurde.
Die Zuteilung wird nur vorläufig getroffen und ändert die Rechtslage nicht endgültig.
Rechtsgrundlage der endgültigen Zuweisung der Ehewohnung anlässlich einer Scheidung ist § 1568a BGB.
§ 1361b BGB
§§ 200 - 209 FamFG
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