Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonWWohnungszuweisung 

Wohnungszuweisung

Lexikon


Erklärung

Vorläufige oder endgültige Zuteilung der bisher gemeinsamen ehelichen Wohnung an eine Partei durch den Familienrichter.

1. Vorläufige Zuteilung

Während der Trennungszeit richtet sich die Wohnungszuweisung nach § 1361b BGB : Die Wohnungszuweisung an eine Partei erfordert, dass ein Verbleiben der anderen Partei in der Wohnung für die antragstellende Partei oder im Haushalt lebende Kinder eine unbillige Härte bedeuten würde.

Daneben kann gemäß § 1361b Abs. 2 BGB die gesamte Ehewohnung einem Ehegatten überlassen werden, wenn dieser von dem anderen Ehegatten widerrechtlich und vorsätzlich am Körper, in der Gesundheit oder der Freiheit verletzt wurde oder mit einer solchen Verletzung oder der Verletzung des Lebens gedroht wurde.

Die Zuteilung wird nur vorläufig getroffen und ändert die Rechtslage nicht endgültig.

2. Endgültige Zuteilung

Rechtsgrundlage der endgültigen Zuweisung der Ehewohnung anlässlich einer Scheidung ist § 1568a BGB.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Wohnungszuweisung" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte