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JuraForum.deLexikonWWirksamkeit eines Verwaltungsaktes 

Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes

Lexikon


Erklärung

Verbindlichkeit eines Verwaltungsaktes.

Die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes beginnt mit der Bekanntgabe, sofern keine Nichtigkeit vorliegt. Unerheblich ist, ob der Verwaltungsakt rechtmäßig ist oder nicht. Auch ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist wirksam, bis er zurückgenommen, widerrufen oder aufgehoben ist.

Zu unterscheiden sind die äußere und die innere Wirksamkeit: Die äußere Wirksamkeit bezeichnet den Eintritt der formellen Folgen durch die Bekanntgabe, die innere Wirksamkeit bedeutet, dass der Verwaltungsakt die beabsichtigten Rechtsfolgen auslöst.

Rechtsfolgen der Wirksamkeit sind u.a.:

  • Verbindlichkeit des Inhalts des Verwaltungsaktes für den Adressaten
  • Lauf der Widerspruchsfrist
  • Bindung der Behörde sowie der Gerichte an den Inhalt des Verwaltungsaktes

Abzugrenzen ist die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes von der Bestandskraft, die eintritt, wenn der Verwaltungsakt unanfechtbar geworden ist.

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