( dauerhaft?)  

JuraForum.deLexikonWWildfolge 

Wildfolge

Lexikon


Erklärung

Verfolgung von krankgeschossenem Wild in fremdem Jagdrevier.

Voraussetzung der Zulässigkeit einer Wildfolge ist gemäß § 22a BJagdG grundsätzlich die schriftliche Vereinbarung des das Wild Verfolgenden mit dem Jagdausübungsberechtigten des jeweiligen Reviers. Nähere Ausführungen sind in den Landesjagdgesetzen der Länder geregelt.

Danach besteht eine Verpflichtung zum Abschluss einer Wildfolgevereinbarung. Daneben werden gesetzliche Mindestvorgaben der Wildfolge vorgeschrieben, nach denen folgende Rechtslage besteht:

Daneben bestehen in der einzelnen Ländern weitere, teilweise voneinander abweichende Regelungen. So ist z.B. ein anerkannter Schweißhundeführer in den meisten Bundesländern befugt, auch ohne Benachrichtigung/Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten die Nachsuche revierübergreifend auszuführen.

Eine zwischen den Jagsausübungsberechtigten abgeschlossene Wildfolgevereinbarung sollte folgende Sachverhalte berücksichtigen:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/wildfolge

© "Wildfolge" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN