JuraForum.de > Lexikon > W > Widerspruchsbescheid
Endgültige Entscheidung über den Widerspruch.
Durch den Widerspruchsbescheid verkündet die Widerspruchsbehörde ihre Entscheidung über den Widerspruch. Je nach Bundesland ergeht die Entscheidung in der Bescheid- oder der Beschlussform. Widerspruchsbescheide in der Beschlussform enthalten im Gegensatz zu den in Bescheidform abgefassten Widerspruchsbescheiden ein Rubrum.
Die angefochtene Entscheidung muss immer genau bezeichnet werden.
Aufbau des Widerspruchsbescheides:
Der Tenor unterteilt sich in die Hauptentscheidung, die Kostenentscheidung und evtl. eine Entscheidung über die sofortige Vollziehbarkeit.
Ihren Widerspruch vom ... gegen den Bescheid / die Ordnungsverfügung / den Beschluss des ... vom ... weise ich hiermit zurück.
Die Kosten des Verfahrens sind von Ihnen zu tragen / trägt der ...
Auf Ihren Widerspruch vom ... hebe ich die Ordnungsverfügung / den Bescheid / die Anordnung des ... vom ... auf.
Die Kosten des Verfahrens trägt der ... [Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat]
§ 73 VwGO
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