JuraForum.de > Lexikon > W > Widerspruchsbefugnis
Zulässigkeitsvoraussetzung des Widerspruchs.
Allgemein entspricht die Widerspruchsbefugnis der Klagebefugnis. Zusätzlich kann die Widerspruchsbefugnis aber analog § 42 Abs. 2 VwGO auch auf das Vorliegen einer Interessensverletzung durch eine zweckwidrige Entscheidung der Behörde gestützt werden.
Der Widerspruchsführer ist demnach widerspruchsbefugt, wenn er geltend machen kann, dass
§ 42 VwGO
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