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Widerspruchsbefugnis

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Erklärung

Zulässigkeitsvoraussetzung des Widerspruchs.

Allgemein entspricht die Widerspruchsbefugnis der Klagebefugnis. Zusätzlich kann die Widerspruchsbefugnis aber analog § 42 Abs. 2 VwGO auch auf das Vorliegen einer Interessensverletzung durch eine zweckwidrige Entscheidung der Behörde gestützt werden.

Der Widerspruchsführer ist demnach widerspruchsbefugt, wenn er geltend machen kann, dass

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