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JuraForum.deLexikonWWiderspruchsbefugnis 

Widerspruchsbefugnis

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Erklärung

Zulässigkeitsvoraussetzung des Widerspruchs.

Allgemein entspricht die Widerspruchsbefugnis der Klagebefugnis. Zusätzlich kann die Widerspruchsbefugnis aber analog § 42 Abs. 2 VwGO auch auf das Vorliegen einer Interessensverletzung durch eine zweckwidrige Entscheidung der Behörde gestützt werden.

Der Widerspruchsführer ist demnach widerspruchsbefugt, wenn er geltend machen kann, dass

  • er in seinen Rechten verletzt ist oder
  • er auf Grund der Zweckwidrigkeit der behördlichen Entscheidung in seinen Interessen verletzt ist.

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