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Wettbewerbsrecht

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Erklärung

Regelungen zur Gewährleistung eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs.

Als Wettbewerbsrecht im engeren Sinne werden die Normen bezeichnet, die unlautere Verhaltensweisen eines Unternehmens zum Schutz seiner Mitbewerber und der Kunden untersagen, d.h. das Recht des unlauteren Wettbewerbs.

In Abgrenzung dazu umfasst das Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne auch die Regelungen zur Vermeidung marktbeherrschender Zusammenschlüsse und anderer wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen (Kartellrecht).

Rechtsgrundlage des Wettbewerbsrechts i.e.S. ist hauptsächlich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Daneben finden sich Vorschriften u.a. im Markengesetz.

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