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JuraForum.deLexikonWWettbewerb 

Wettbewerb

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Erklärung

Wettbewerb bedeutet Konkurrenz auf dem Markt zwischen den Anbietern zur Erlangung von Marktanteilen.

Der Wettbewerb ist ein Kampf um den eigenen wirtschaftlichen Vorteil. Er ist das Grundprinzip der Marktwirtschaft.

Die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs zwischen den Anbietern erfolgt durch das Recht des unlauteren Wettbewerbs.

Die Kontrolle einer möglichen Wettbewerbsbeschränkung durch Konzernbildung und Fusionen von Unternehmen erfolgt durch das Bundeskartellamt sowie die Kartellämter der Länder.

Eine Stärkung der eigenen Wettbewerbsposition kann mit Hilfe der absatzpolitischen Instrumente erreicht werden. Diese lassen sich unter die Bereiche Produktpolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik und Preispolitik zusammenfassen.

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