( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deLexikonWWertpapiere 

Wertpapiere

Lexikon


Erklärung

Wertpapiere sind im weiteren Sinn alle Urkunden, in denen ein privates Recht verbrieft ist, zu dessen Ausübung der Besitz an der Urkunde erforderlich ist.

Wertpapiere im engeren Sinn sind die Urkunden, bei denen das im Papier verbriefte Recht das Eigentum an dem Papier voraussetzt.

Erinnerungsstütze:

Wertpapiere im weiten Sinne: Bei ihnen folgt das Recht am Papier dem Recht aus dem Papier.

Wertpapier im engeren Sinne: Bei ihnen folgt das Recht aus dem Papier dem Recht am Papier.

Die Wertpapiere lassen sich nach verschiedenen Kriterien in unterschiedliche Gruppen einteilen (u.a. in konstitutive und deklaratorische oder in schuldrechtliche und sachenrechtliche Wertpapiere). In der Praxis besonders wichtig ist die Unterscheidung nach dem Begünstigten:

Zu beachten:

Wertpapiere sind in der Bilanz als eigenständiges Wirtschaftsgut auszuweisen (§ 266 Abs. 2 HGB).

Aufgaben und Funktionen von Wertpapieren:

Hinweis:

Der o.a. rechtliche Wertpapierbegriff ist von dem bankmäßigen Begriff Wertpapierbegriff (Effekten) zu unterscheiden. Unter letzteren werden insbesondere Aktien, Zins-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine, Inhaberschuldverschreibungen und Pfandbriefe gefasst (vgl. § 1 DepotG). Effekten werden von Kreditinstituten vertrieben und an der Börse gehandelt.

Anzeigen

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/wertpapiere

© "Wertpapiere" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN