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JuraForum.deLexikonWWerkvertrag - Verjährung 

Werkvertrag - Verjährung

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Erklärung

Es bestehen folgende, in § 634a BGB geregelte Verjährungsfristen:

Hat der Unternehmer den Mangel arglistig verschwiegen, verjähren alle Gewährleistungsansprüche nach der regelmäßigen Verjährungsfrist der §§ 195,  199 BGB.

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