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Weiterverwendung Informationen öffentl. Stellen

Lexikon


Erklärung

Informationen öffentlicher Stellen sind Dokumente, die von öffentlichen Stellen zur Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags erhoben, erstellt, reproduziert und verbreitet werden. Der öffentliche Sektor eines jeden Landes hat die größte nationale Informationssammlung, die ein bedeutendes Wirtschaftspotenzial beinhaltet.

Die Europäische Union hat die RL 2003/98 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors erlassen. Die Richtlinie regelt u.a. die kommerzielle und die nichtkommerzielle Weiterverwendung dieser Informationen, sofern diese von dem Mitgliedsstaat zur Weiterverwendung freigegeben wurden.

Ziel der Richtlinie ist es, die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen zu erleichtern bzw. die nationalen Vorschriften über die Weiterverwendung von Informationen der öffentlichen Stellen auf einem Mindestniveau anzugleichen.

Der Inhalt der Richtlinie 2003/98 wurde mit dem Informationsweiterverwendungsgesetz in das deutsche Recht umgesetzt.

Es besteht kein Anspruch auf den Erhalt der Informationen. Die Entscheidung über die Freigabe der Informationen obliegt der öffentlichen Stelle.

Gemäß § 3 IWG sind alle Personen bei der Entscheidung über die Weiterverwendung gleich zu behandeln. Sind die Informationen der öffentlichen Stellen zur Weiterverwendung freigegeben worden, so sollen sie in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.

Die Anfragen auf eine Weiterverwendung müssen innerhalb von 20 Arbeitstagen beantwortert werden. Bei umfangreichen oder schwierigen Sachverhalten ist eine Frist von 40 Arbeitstagen einzuhalten. Sofern für die Weiterverwendung ein Entgelt gefordert wird, darf dieses gemäß § 4 Abs. 3 IWG die Kosten der Erfassung, Erstellung, Reproduktion und Verbreitung der Information zuzüglich einer angemessenen Gewinnspanne nicht übersteigen.

Gegen Entscheidungen der Behörden nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz ist gemäß § 5 IWG der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (Widerspruch und Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz).

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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