JuraForum.de > Lexikon > W > Wegfall der Geschäftsgrundlage
Seit dem 01.01.2002 ist das vormals als Wegfall der Geschäftsgrundlage (WGG) bezeichnete Rechtsinstitut in § 313 BGB eingefügt und wird jetzt als "Störung der Geschäftsgrundlage" bezeichnet. Inhaltlich sind die Anforderungen nicht verändert worden.
§ 313 BGB
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