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JuraForum.deLexikonWWegfall der Geschäftsgrundlage 

Wegfall der Geschäftsgrundlage

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Erklärung

Seit dem 01.01.2002 ist das vormals als Wegfall der Geschäftsgrundlage (WGG) bezeichnete Rechtsinstitut in § 313 BGB eingefügt und wird jetzt als "Störung der Geschäftsgrundlage" bezeichnet. Inhaltlich sind die Anforderungen nicht verändert worden.

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