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JuraForum.deLexikonWWasserhaushaltsrecht 

Wasserhaushaltsrecht

Lexikon


Erklärung

Am 01.03.2010 ist das reformierte Wasserhaushaltsgesetz in Kraft getreten. Gleichzeitig ist das bis dahin gültige Wasserhaushaltsgesetz 2002 außer Kraft getreten.

Anlass für die Reform des Wasserrechts war, dass die Gesetzgebungszuständigkeit für das Wasserrecht im Rahmen der Föderalismusreform von der Rahmengesetzgebung auf die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes (Legislative) übergegangen ist.

Die wassergesetzlichen Regelungen des Bundes unterliegen, soweit sie nicht stoff- oder anlagenbezogen sind, der Abweichungsbefugnis der Länder. Gemäß Art. 72 Absatz 3 Satz 3 GG hat abweichendes Landesrecht aber nur Vorrang, wenn es später als die Bundesregelung erlassen worden ist.

Dies ist in Niedersachsen mit dem NWG geschehen, das in den §§ 14, 39, 41, 52, 70, 82 und 87 zum Teil inhaltlich von dem WHG des Bundes abweicht.

Auch Bremen (BGBl 2011, Seite 1010 - Heft 26), Schleswig-Holstein (BGBl 2010, Seite 1501 - Heft 55), Hessen (BGBl 2011, Seite 607 - Heft 16) und Sachsen-Anhalt (BGBl 2010, Seite 567 - Heft 15) haben in ihren Wassergesetzen Abweichungen festgelegt.

Mit der Reform kam es u.a. zu folgenden Änderungen:

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