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Warenzeichen


Zugehörige Gesetze, Normen

MarkenG


Erklärung

Warenzeichen sind Schutzrechte für bestimmte Symbole, Schriftzüge oder Wappen, die die Unternehmen benutzen, um ihr Produkt unverwechselbar zu machen.

Die gesetzliche Grundlage dafür ist das 1994 in Kraft getretene Markenschutzgesetz, das das hundert Jahre alte Warenzeichengesetz abgelöst hat. Ziel dieses Schutzgesetzes ist es, Wort- oder Bildzeichen, die in der Zeichenrolle des Patentamtes eingetragen sind, von Waren anderer Wettbewerber zu unterscheiden und zu schützen. Voraussetzung für die Eintragung ist allerdings, dass noch kein verwechslungsfähiges Warenzeichen eines anderen Unternehmens existiert. Geschützt werden alle im geschäftlichen Verkehr verwendeten Kennzeichnungen von Waren und Dienstleistungen (Marken oder geografische Herkunftsangaben) und von Unternehmen (Namen und sonstige Geschäftsbezeichnungen).

Neben dem Warenzeichen gibt es als weitere gewerbliche Schutzrechte Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Urheberrechte. Mit dem Verkauf einer Lizenz kann dem Lizenznehmer die Benutzung eines Warenzeichens gestattet werden.



Siehe auch

  • BFH 30.07.2003 - VII B 377/02 (Lizenzgebühren für die Benutzung eines Warenzeichens)

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Gesetze

Urteile: Schlagworte

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